MASTER­ARBEIT

Die Masterarbeit ist eine schriftliche Arbeit. Sie soll zeigen, dass Sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Arbeit wird im Fach Kommunikationswissenschaft geschrieben; nach Absprache kann die Arbeit auch interdisziplinär geschrieben werden. Eine Gutachterin bzw. ein Gutachter muss aus dem Institut für Sprach- und Kommunikationswissenschaft der RWTH Aachen stammen. Die Zulassung zur Master-Arbeit kann erfolgen, wenn Sie mindestens 60 CP erworben haben.

Zulassung

mind. 60 erworbene CP

Bearbeitungszeit

5 Monate (Literaturarbeit) bzw.
6 Monate (empirische Arbeit)

Umfang

60-80 Seiten

Credit Points

22 CP

Sprache

Deutsch, Englisch (nach Absprache mit dem Prüfer)

Anmeldung der Masterarbeit

Anmeldung

der Masterarbeit

1. beim Institut für Sprach- und Kommunikations­wissenschaft (ISK)

Sie müssen sich für die Masterarbeit im Fach Kommunikationswissenschaft zunächst am Institut für Sprach- und Kommunikationswissenschaft anmelden. Die Anmeldung erfolgt einmal im Semester über ein vereinheitlichtes Online-Anmeldeverfahren (für alle Prüfer) für den jeweils nächsten Prüfungszeitraum. Die Online-Anmeldung wird zum Sommersemester (Prüfungszeitraum April bis September) und zum Wintersemester (Prüfungszeitraum Oktober bis März) jeweils für zwei Woche (Anfang Mai bzw. Anfang Dezember) freigeschaltet.

Teil der Anmeldung sind Angaben zu Prüfer- und Themenwünschen. Die im Anmeldebogen angegebenen Prüfer- bzw. Themenwünsche werden soweit wie möglich berücksichtigt, gegebenenfalls werden jedoch Prüfungskandidaten anderen Prüfern zugewiesen. Prüfer können wissenschaftliche Mitarbeiter, Professoren sowie Privatdozenten des Fachs Kommunikationswissenschaft sein.

Nach der Anmeldung werden Sie zeitnah über das Ergebnis des Verteilungsverfahrens informiert. Anhand der Anmeldungen treffen Sie mit Ihrem Prüfer eine verbindliche Prüfungsabsprache (Anmeldung der Bachelor-Arbeit, Thema). Wenn Sie von den Prüfungsvereinbarungen zurücktreten, müssen Sie damit rechnen, auf den nächsten Anmeldetermin verwiesen zu werden.

Für die ISK-Anmeldung müssen Sie noch nicht über die für die Zulassung notwendigen 60 CP verfügen. Diese müssen Sie erst bei der Anmeldung der Arbeit beim ZPA erbracht haben. Das ZPA überprüft, ob Sie die Zulassungsvoraussetzung erfüllen, wenn Sie dort das Anmeldeformular für die Masterarbeit anfragen.

2. beim Zentralen Prüfungsamt (ZPA)

Sie müssen Ihre Masterarbeit beim Zentralen Prüfungsamt anmelden. Für die Anmeldung erhalten Sie beim ZPA ein digitales Anmeldeformular, in das der Titel der Arbeit (in Deutsch und Englisch) eingetragen wird. Die Prüfenden müssen das Formular unterschreiben und mit einem Datum versehen – letzteres markiert für Sie den Beginn der Bearbeitungszeit. Das unterschriebene Formular reichen die Prüfenden wieder beim ZPA ein.

Modulbaustein „Wissenschaftliche Integrität“: Gemäß § 16 Abs. 2 ÜPO müssen Sie als Voraussetzung für die Zulassung der Masterarbeit den bestandenen Modulbaustein „Wissenschaftliche Integrität“ nachweisen. Sofern dieser bereits im Rahmen eines Bachelor- bzw. Masterstudiums an der RWTH oder eine äquivalente Leistung absolviert wurde, muss er nicht erneut erbracht werden. Die Anmeldung zum Modulbaustein erfolgt über RWTHonline. Hier geht's zur Kursseite "Wissenschaftliche Integrität" .

Themen

Mögliche Themen für die Masterarbeit richten sich nach den Themen, die an den Professuren des Instituts für Sprach- und Kommunikationswissenschaft aktuell bearbeitet werden. Die Bandbreite ist groß und reicht von Rhetorik, beruflicher Kommunikation, Fachsprache & Fachkommunikation über öffentlichen und politischen Sprachgebrauch bis zu Kommunikation und Interaktion zwischen Mensch und Technik, Umwelt und Organisation, Usability, Technikakzeptanz, Risikokommunikation und -wahrnehmung. Informieren Sie sich vor Ihrer Anmeldung beim ISK auf den Webseiten der Profssuren über die jeweiligen Forschungsschwerpunkte und -projekte sowie das Lehrangebot. Bei einigen Professuren werden Aufgabenstellungen vorgeben, bei anderen arbeiten Sie Ihren Themenvorschlag in einem Exposé aus. Das genaue Thema und die Vorgehensweise besprechen Sie vor der Anmeldung beim ZPA mit Ihrem Prüfer. 

Abgabe der Masterarbeit

Die Masterarbeit wird digital beim Zentralen Prüfungsamt (ZPA) eingereicht. Sie müssen dazu die Applikation „Abgabe Abschlussarbeit“ in RWTHonline nutzen. Sie können in dieser Applikation alle Daten zu Ihrer angemeldeten Arbeit einsehen, z.B. Status der Abgabe (in Bearbeitung, Eingereicht etc.), Titel der Arbeit, spätestes Abgabedatum, die Prüfenden.

In der Applikation laden Sie Ihre Abschlussarbeit im PDF-Format sowie zugehörige Dateien wie die Eidesstattliche Versicherung sowie optional einen Antrag auf Logoverwendung oder einen Anhang zur Arbeit hoch. Anhänge müssen in einer zip-Datei zusammengefasst und hochgeladen werden. Die einzelnen Dateien (Arbeit, Anhang) dürfen maximal 250 MB groß sein.

Sie können wiederholt eine Datei des Typs „Abschlussarbeit“ hochladen. Eine bereits vorhandene Version wird dann als Backup gespeichert. Für die finale Abgabe, d.h. die verbindliche und fristgerechte Einreichung beim Zentralen Prüfungsamt müssen Sie explizit den Button „Einreichen“ anklicken (siehe Screenshot).

Wenn Sie die Abschlussarbeit einmal eingereicht haben, können Sie keine Datei der Kategorie „Abschlussarbeit“ mehr hochladen. Zusatzdokumente – die Eidesstaatliche Versicherung und der Antrag auf Logo-Verwendung – können jederzeit hochgeladen oder gelöscht werden.

Nach dem Einreichen werden alle hochgeladenen Dateien – mit Ausnahme der Backup-Version der Abschlussarbeit – für das Zentrale Prüfungsamt zur formalen Prüfung der Dokumente sichtbar. Sie erhalten eine Quittung über die Einreichung per E-Mail. Diese sollten Sie als Nachweis für die fristgerechte Einreichung aufbewahren! Sieht alles in Ordnung aus, so trägt das Zentrale Prüfungsamt das Abgabedatum ein. Dieses erscheint dann in der Detail-Ansicht Ihrer Abgabe unter „Eingereicht am“ und die eingereichten Dokumente werden für Prüfende und Betreuende sichtbar. Dann erfolgt die Benotung durch die Prüfenden.