ZULASSUNGS­VORAUSSETZUNGEN

Bachelorstudiengang

Um sich für den Bachelorstudiengang Mensch-Technik-Interaktion und -Kommunikation einschreiben zu können, müssen Sie folgende formale Voraussetzungen erfüllen:

Fachgebundene Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Englischkenntnisse auf dem Kompetenzniveau B2 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR)“. In der Regel wird dieser Nachweis durch das deutsche Abiturzeugnis erbracht.

Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache mit dem TestDaF  (Niveaustufe 4 in allen vier Prüfungsbereichen) oder der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang  (DSH, Niveaustufe 2 oder 3) oder einem äquivalenten Zertifikat nachweisen.

  • Geistes-, Sprach- und Kommunikationswissenschaften
  • bei Kombination mit Grundlagen des Maschinenbaus zusätzlich das Studienfeld-SelfAssessment Maschinenbau
  • bei Kombination mit Grundlagen der Informatik zusätzlich das Studienfeld-SelfAssessment Elektrotechnik, Informatik und Technische Informatik

Sechswöchiges Vorpraktikum nach den Praktikantenrichtlinien. Detaillierte Auskünfte erteilt das Praktikantenamt der Fakultät für Maschinenwesen.  Hier erfahren Sie auch, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie das Vorpraktikum nicht ableisten konnten.

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NC-frei

Der Bachelor- wie auch der Masterstudiengang Mensch-Technik-Interaktion und -Kommunikation ist zurzeit zulassungsfrei, d.h. es gibt keinen Numerus Clausus (NC).

Masterstudiengang

Um sich für den Masterstudiengang Mensch-Technik-Interaktion und -Kommunikation einschreiben zu können, müssen Sie folgende formale Voraussetzungen erfüllen:

Englischkenntnisse auf dem Kompetenzniveau B2 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR)“. In der Regel wird dieser Nachweis durch das deutsche Abiturzeugnis erbracht.

Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache mit dem TestDaF  (Niveaustufe 4 in allen vier Prüfungsbereichen) oder der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang  (DSH, Niveaustufe 2 oder 3) oder einem äquivalenten Zertifikat nachweisen.

Ein anerkannter erster Hochschulabschluss, durch den die fachliche Vorbildung für den Masterstudiengang nachgewiesen wird. Diese Voraussetzung ist bei einem Bachelor-Abschluss im Studiengang Mensch-Technik-Interaktion und -Kommunikation oder Technik-Kommunikation an der RWTH Aachen erfüllt.

Bei Studienbewerbern, die einen anderen ersten Hochschulabschluss haben, muss einzeln geprüft werden, ob die fachliche Vorbildung gegeben ist (siehe unten).

Zulassung unter Auflagen

Falls Sie nicht über alle geforderten Kenntnisse verfügen, kann der Fakultätsprüfungsausschuss eine Zulassung mit der Auflage verbinden, bestimmte Kenntnisse bis zur Anmeldung der Master-Arbeit nachzuweisen. Auflagen im Umfang von bis zu 60 CP sind möglich. Sind Auflagen im Umfang von mehr als 60 CP notwendig, ist eine Zulassung zum Masterstudiengang nicht möglich.

Fachliche Vorbildung

Mit fachlicher Vorbildung ist gemeint, dass ein Studienbewerber in den nachfolgend aufgeführten Bereichen über die für ein erfolgreiches Studium im Masterstudiengang MTIK erforderlichen Kenntnisse verfügt und diese in dem unten ausgeschriebenen Umfang nachweisen kann.

Bereich
CP
Grundlagen der mündlichen und schriftlichen Kommunikation (Mündliche Kommunikation, Grammatik, Semantik, Pragmatik, Handeln mit Texten)
24
Empirische Forschungsmethoden
9
Kognitions- und Sozialpsychologie
8
Grundlagen der Sprach- und Kommunikationswissenschaft (Einführung in die Sprachwissenschaft, Einführung in die Kommunikationswissenschaft)
12
Bereich
CP
Theoretische Informatik (Diskrete Strukturen, Formale Systeme, Automaten und Prozesse)
12
Technische Informatik (Einführung in die Technische Informatik, Betriebssysteme und Systemsoftware)
13
Mathematik (Lineare Algebra I, Differential- und Integralrechnung I)
8
Praktische Informatik (Einführung in die Programmierung für datenbasierte Wissenschaften, Algorithmen und Datenstrukturen, Softwaretechnik)
17
Bereich
CP
Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen (Mechanik I, II, Maschinengestaltung und CAD-Einführung, Thermodynamik; Ingenieurwissenschaftliches Wahlpflichtmodul)
23
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Grundlagen (Lineare Algebra I, II, Differential- und Integralrechnung)
16
Systemwissenschaftliche Grundlagen (Informatik im Maschinenbau, Messtechnisches Labor)
8
Gesellschaftswissenschaftliche Grundlagen (Qualitäts- und Projektmanagement)
3
Bereich
CP
Mathematische Grundlagen (Höhere Mathematik 1, 2, 3)
21
Theoretische Grundlagen der Elektrotechnik (Grundgebiete der Elektrotechnik 1, Grundgebiete der Elektrotechnik 2, Grundgebiete der Elektrotechnik 3, Grundgebiete der Elektrotechnik 4)
31
Grundlagen der Informatik (Grundgebiete der Informatik 1, Grundgebiete der Informatik 2)
8
Vertiefungsfächer Elektrotechnik (Vertiefungsfächer Informations- und Kommunikationstechnik oder Energietechnik)
8

Für das Fach Grundlagen der Elektrotechnik gilt: Die nachgewiesenen Leistungen müssen mit denen des Bachelorstudiengangs Elektrotechnik und Informationstechnik (B.Sc.) oder des Bachelorstudiengangs Computer Engineering (B.Sc.) der RWTH Aachen vergleichbar sein.